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FAQ's

Geldwäsche-Compliance: Das müssen Sie wissen

Das Geldwäschegesetz verpflichtet nicht nur den Finanzsektor wie Banken, sondern auch große Teile des Nichtfinanzsektors wie Güterhändler, Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Sie alle müssen umfangreiche Anforderungen erfüllen. Damit wird das Ziel verfolgt, dass die Unternehmen oder Kanzleien nicht von potentiellen Geldwäschern ausgenutzt werden. Diese Aufgabe ist von hoher gesellschaftlicher Relevanz. Daher werden auch Verstöße gegen das Geldwäschegesetz empfindlich sanktioniert.  

Was ist Geldwäscheprävention?

Damit Geldwäsche erst gar nicht stattfinden kann, sind Unternehmen und Kanzleien verpflichtet, ausreichend Vorkehrungen zu schaffen. Dies setzt voraus, dass sie ihren Kunden kennen und bei einem Verdacht auf Geldwäsche diesen auch melden müssen. Hierfür bedarf es innerhalb des Unternehmens oder der Kanzlei an ausreichenden Vorkehrungen. Diese Anforderungen sind im Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) festgelegt worden.

Was ist das Ziel des Geldwäschegesetzes?

Das Ziel der Geldwäschebekämpfung ist es Kriminelle an einem empfindlichen Nerv zu treffen. Es soll verhindert werden, dass das gewonnene Geld aus Straftaten einfach wieder in den Finanzkreislauf eingeführt werden kann. Alleine in Deutschland werden schätzungsweise jährlich über 100 Milliarden Euro gewaschen. Es handelt sich daher um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe den volkswirtschaftlichen Schaden zu minimieren. 

Wer ist alles nach dem Gesetz verpflichtet?

Kreditinstitute 

Finanzdienstleistungsinstitute

Zahlungsinstitute

Kapitalverwaltungsgesellschaften

Rechts, -Steuer, -und Wirtschaftsberatende Berufe

Versicherungsunternehmen - und Vermittler

Glücksspielsektor

Güterhändler

Treuhänder

Immobilienmakler

Finanzunternehmen

Welche Sanktionen können drohen?

Nach dem Geldwäschegesetz können empfindliche Sanktionen drohen. Bei Verstößen von Unternehmen aus dem Finanzsektor können Bußgelder bis zu 5 Mio. oder 10% des Gesamtumsatzes des Jahres drohen. Im Nichtfinanzsektor sind es immerhin Bußgelder bis zu 1 Mio. Euro. Besonders folgenreich ist jedoch das "Naming and Shaming". Verstöße gegen das Geldwäschegesetz werden mit der Nennung der Verantwortlichen auf der Internetseite der Aufsichtsbehörde veröffentlicht. Dies kann zu erheblichen Reputationsrisiken führen.

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